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   OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 11 U 123/20   

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OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 11 U 123/20 (https://dejure.org/2022,53422)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.2022 - 11 U 123/20 (https://dejure.org/2022,53422)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - 11 U 123/20 (https://dejure.org/2022,53422)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 11 U 123/20
    Es muss vielmehr eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 10.11.2021 - VII ZR 280/21; BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21; BGH, Urteil vom 16.09.2021-VII ZR 190/20).

    Um eine Haftung der Beklagten wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB auszulösen, müssen jedoch nach mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (vergleiche BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20; Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21).

    Vergleichbar mit der Beurteilung des sog. Thermofensters (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16.9.2021 - VII ZR 190/20) kann eine besondere Verwerflichkeit nur festgestellt werden, wenn die Konfiguration bewusst auf die Prüfstandsbedingungen - zur Täuschung des KBA - zugeschnitten wurde.

    Dass der Temperaturbereich, in dem die temperaturgesteuerte Abgasrückführung unstreitig zu 100% aktiv ist, auch den Temperaturbereich im Prüfstand abdeckt, genügt ebenfalls nicht allein für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens (vgl. auch BGH, Urteil vom 16.9.2021 - VII ZR 190/20).

    Anhaltspunkte für ein heimliches und manipulatives Vorgehen oder eine Überlistung des KBA sind damit nicht vorhanden (vergleiche auch BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20).

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 11 U 123/20
    Es muss vielmehr eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 10.11.2021 - VII ZR 280/21; BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21; BGH, Urteil vom 16.09.2021-VII ZR 190/20).

    Der Umstand, dass für das streitgegenständliche Fahrzeug ein verpflichtender Rückruf vorliegt, kann zwar das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung indizieren (BGH, Beschluss vom 29.9.2021 - VII ZR 126/21 Rn. 14).

    Um eine Haftung der Beklagten wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB auszulösen, müssen jedoch nach mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (vergleiche BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20; Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das Kriterium der Prüfstandsbezogenheit grundsätzlich geeignet, um zwischen unzulässigen Abschalteinrichtungen und solchen, deren Implementierung die Kriterien einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung erfüllen können, zu unterscheiden (BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21 Rn. 18).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 11 U 123/20
    Mangels Prüfstandsbezogenheit wird damit ein sittenwidriges Verhalten nicht indiziert (vgl. ausführlich zum Thermofenster. BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19).

    Zum anderen genügt auch ein enges Thermofenster nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allein nicht, um auf ein sittenwidriges Gepräge der Handelnden zu schließen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19.1.2021 - VI ZR 433/19).

  • BGH, 10.11.2021 - VII ZR 280/21

    Verwendung eines Thermofensters als unzulässige Abschalteinrichtung hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 11 U 123/20
    Es muss vielmehr eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 10.11.2021 - VII ZR 280/21; BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21; BGH, Urteil vom 16.09.2021-VII ZR 190/20).
  • OLG Köln, 22.02.2021 - 14 U 56/20

    Mercedes Abgasskandal - Anspruch auf Schadenersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 11 U 123/20
    Derartige Umstände sind hier hinsichtlich der zu beurteilenden AdBlue-Eindüsung über zwei verschiedene Modi nicht zur Überzeugung des Gerichts feststellbar (im Ergebnis ebenso: OLG Köln, Urteil vom 27.05.2021-14 U 56/20 Rn. 21 ff; OLG Oldenburg, Urteil vom 07.05.2021-11 U 82/19, Rn. 112ff - zitiert jeweils nach beck-online):.
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